Bekämpfung des Drüsigen Springkrauts
Das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera), auch Indisches Springkraut genannt, ist in Europa eine gebietsfremde invasive Pflanze. Es breitet sich sehr schnell aus, verdrängt andere Arten und hinterläßt dort, wo es Dominanzbestände gebildet hat, beim Absterben im Herbst kahle Böden. Besonders betroffen sind Lichtungen und Flußauen, auch solche in wertvollen Naturschutzgebieten. Durch die Verdrängung von heimischen Pflanzenarten wird gleichzeitig die Artenvielfalt in der Tierwelt beeinträchtigt. Die Bekämpfung des Drüsigen Springkrauts wird seit langem gefordert. Unter günstigen Voraussetzungen (z.B. begrenzte Bestände, keine externe Samenzufuhr) kann eine nachhaltige Beseitigung in schutzwürdigen Gebieten erreicht werden, wenn Behörden, Naturschutzverbände und die Bevölkerung zusammenarbeiten.
Im Unterschied zu anderen invasiven Arten, wie z.B. dem Riesenbärenklau, der eine professionelle Bekämpfung durch Fachleute erfordert, kann das Drüsige Springkraut von jedermann leicht erkannt und ausgerissen werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, auch engagierte Bürger mit in die Bekämpfung einzubeziehen.
Bis 2017 fand eine behördliche Bekämpfung des Drüsigen Springkrauts in Deutschland kaum statt. Einen juristischen Meilenstein mit großer praktischer Bedeutung bildet die Aufnahme des Drüsigen Springkrauts in die EU-Liste der invasiven Arten: Besitz, Haltung, Zucht,Transport, Erwerb, Verwendung und Freisetzung des Drüsigen Springkrauts sind damit seit August 2017 EU-weit verboten. Weiterhin müssen die zuständigen Behörden Maßnahmen ergreifen, um (a) negative Auswirkungen des Drüsigen Springkrauts auf die Biodiversität zu minimieren, (b) die Erholung von betroffenen Ökosystemen zu fördern und (c) eine weitere Ausbreitung des Drüsigen Springkrauts zu verhindern. Die Öffentlichkeit soll informiert und an den Maßnahmen beteiligt werden (siehe auch: Kommentar des BfN zur EU-Verordnung, sowie Bundesnaturschutzgesetz). Gemäß EU-Verordnung wurde von den Bundesländern gemeinsam ein Maßnahmenblatt entwickelt, das als einheitliche Richtlinie und Grundlage für das behördliche Management der Bekämpfung des Drüsigen Springkrauts dienen soll. In dem 2019 veröffentlichten Maßnahmenblatt wird jedoch eine Umsetzung der EU-Forderungen (a) und (b) nicht als Ziel zukünftiger Bekämpfungsmaßnahmen genannt.
Springkrautbekämpfung in Aachen und Umgebung
Unbemerkt von der Öffentlichkeit haben sich im Stadtgebiet und in der Städteregion Aachen seit den 1990er Jahren große Springkrautbestände entwickelt, und zwar im Aachener Wald, in Natura-2000- und Naturschutzgebieten, an Bächen sowie in Parkanlagen und wertvollen Biotopen. Erst 2012 wurde im Stadtgebiet Aachen mit einer großflächigen Springkrautbekämpfung durch den NABU-Stadtverband Aachen und die Bevölkerung begonnen. Inzwischen sind Teilflächen der betroffenen Gebiete nachhaltig springkrautfrei (siehe Jahresberichte und Kartierungen). Dazu gehören der Drei-Schluchten-Bereich Wolfsschlucht, das Natura-2000-Gebiet Brander Wald, der Preuswald-Nord, die Umgebung des Entenpfuhls, des Grünwegs und des Augustinerwegs, ferner Parkanlagen (Nellessenpark, von-Halfern-Park, Hangeweiher) sowie weitere schutzwürdige Biotope am Haarbach und am Kannegießerbach. Durch die vollständige Springkrautbeseitigung wurde eine großflächige Aufforstung im Wolfsschluchtbereich im Jahr 2017 ermöglicht, die die Nachhaltigkeit der dortigen Springkrautbekämpfung sichert.
Für den Erfolg der Springkrautaktionen spielte die Öffentlichkeitsarbeit des NABU Aachen eine wichtige Rolle, durch die viele freiwillige Helfer/innen gewonnen werden konnten. Presseartikel, Fernsehsendungen, Flugblätter und Vorträge informierten und mobilisierten Bürger/innen und Schulklassen. Ferner wurde 2015 diese Netzseite eingerichtet, die u.a. über Medienberichte, Jahresberichte, Termine der NABU-Bekämpfungsaktionen und Springkrautkartierungen informiert. Die Ergebnisse der Springkrautaktionen lassen sich anhand von wiederholten Kartierungen verfolgen.
Von der NABU-Naturschutzstation Aachen wurde eine Springkrautbekämpfung an der Inde seit 2014 und am Iterbach seit 2018 durchgeführt und eine starke Reduktion der Springkrautbestände erreicht.
2015 hat das Umweltamt der Städteregion Aachen zusammen mit der AG Wurmtal, dem BUND Kreisgruppe Aachen-Land und dem NABU Aachen-Land die Springkrautbekämpfung im stark befallenen Natura-2000-Gebiet Wurmtal mit zwei Aktionen begonnen. Seitdem werden lokale Aktionen zur Eindämmung der Springkrautausbreitung an einigen Stellen des Wurmtals fortgesetzt. Seit 2018 wird auch das Springkraut an der Wurm in der Kläranlage Soers bekämpft. Laut EU-Verordnung 1143 über invasive Arten sind zusätzlich Wiederherstellungsmaßnahmen zur Erholung des geschädigten Ökosystems Wurmtal gefordert.
In Belgien haben die Gemeinden Raeren, Kelmis, Lontzen sowie die Stadt Eupen eine Arbeitsgruppe gebildet und zusammen mit dem Naturschutzverein AVES-Ostkantone eine Sensibilisierungskampagne durchgeführt, der mehrere Aktionen zur Springkrautbekämpfung folgten (siehe auch: Raerener Schaukasten). Vom Lokalkomitee Göhl wird seit 2015 im Rahmen des Flußvertrags Maas Unterlauf auch die Springkrautbekämpfung am Rotsief und am Tüljebach koordiniert. Von deutscher Seite werden allerdings jährlich viele Samen von den bisher nicht bekämpften Springkrautbeständen am Tüljebach in Bildchen nach Belgien transportiert.
Bis zum Ziel einer vollständigen Springkrautbeseitigung in allen schutzwürdigen Gebieten im Raum Aachen sind noch erhebliche Anstrengungen notwendig. Da die Flußläufe Springkrautsamen in wertvolle Schutzgebiete transportieren können, kann eine nachhaltige Springkrautbeseitigung im Natura-2000-Gebiet Wurmtal, im Naturschutzgebiet Indetal (unterhalb der Mündung des Iterbachs) und am Tüljebach daher nur durch stadtübergreifende bzw. grenzübergreifende Maßnahmen gelingen. Ebenso wichtig sind Präventionsmaßnahmen (z.B. Beobachtung von Gewässerufern, Meldung neuer Springkrautvorkommen) und weitere Öffentlichkeitsarbeit. Dazu ist eine Unterstützung durch die Behörden erforderlich.